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Gefahrengüter stellen eine besondere Herausforderung für Unternehmen, Sicherheitsdienste und Logistikpartner dar. Der sichere Umgang mit diesen Stoffen ist gesetzlich streng geregelt und erfordert ein hohes Maß an Fachwissen, Sorgfalt und Organisation. In diesem Artikel geben wir einen fundierten Überblick über die wichtigsten Aspekte im Umgang mit Gefahrengütern – insbesondere mit Blick auf den Werkschutz und betriebliche Sicherheitsdienste.
Gefahrengüter – auch Gefahrstoffe oder Gefahrgut genannt – sind Stoffe und Gegenstände, von denen während Lagerung, Transport, Umschlag oder Nutzung Risiken für Menschen, Tiere, Umwelt oder Sachwerte ausgehen können. Dazu gehören unter anderem:
Explosive Stoffe (z. B. Sprengstoffe)
Entzündbare Flüssigkeiten und Gase
Ätzende Substanzen
Radioaktive Materialien
Umweltgefährdende Stoffe
Gefahrgut wird in neun Gefahrgutklassen eingeteilt (ADR-Klassen), die jeweils eigene Kennzeichnungspflichten und Handhabungsvorschriften mit sich bringen.
Im Bereich Werkschutz spielt der sichere Umgang mit Gefahrgut eine zentrale Rolle. Sicherheitsdienste, die für industrielle Anlagen, Chemieparks oder Logistikunternehmen tätig sind, müssen spezielle Kenntnisse und Schulungen im Gefahrgutrecht nachweisen. Hierzu zählen:
Überwachung von Gefahrstofflagern
Kontrolle des innerbetrieblichen Transports
Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Prävention und Erstmaßnahmen bei Unfällen oder Leckagen
Ein professioneller Werkschutz ist daher ein integraler Bestandteil des Gefahrstoffmanagements.
Das Gefahrgutrecht ist ein komplexes Regelwerk, das sich aus nationalen und internationalen Vorschriften zusammensetzt. Die wichtigsten Regelwerke sind:
ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
RID (Bahntransport)
IMDG-Code (Seeverkehr)
ICAO-TI und IATA-DGR (Luftverkehr)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für den innerbetrieblichen Umgang
Diese Vorschriften definieren, wie gefährliche Güter zu verpacken, kennzeichnen, dokumentieren, lagern und transportieren sind. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen.
Unternehmen, die mit Gefahrengut arbeiten, tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit von Menschen, Umwelt und Sachwerten. Zu den zentralen Pflichten gehören:
Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten
Durchführung regelmäßiger Schulungen für das Personal
Dokumentation und Etikettierung nach ADR-Vorgaben
Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und Transportpapieren
Wartung von Lager- und Sicherheitseinrichtungen
Sicherheitsdienste im Werkschutz müssen diese Prozesse eng begleiten und regelmäßig überprüfen. Nur so kann ein hohes Sicherheitsniveau gewährleistet werden.
Ein qualifizierter Werkschutzmitarbeiter benötigt fundierte Kenntnisse im Bereich Gefahrgut. Neben der klassischen Unterweisung nach § 12 ArbSchG sind spezifische Schulungen gemäß Kapitel 1.3 ADR erforderlich. Diese Schulungen umfassen:
Allgemeines Gefahrgutrecht
Gefahreneigenschaften und Schutzmaßnahmen
Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe
Kennzeichnung und Dokumentation
Zertifizierte Sicherheitsschulungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements.
Die Risikoanalyse spielt im Umgang mit Gefahrgut eine zentrale Rolle. Potenzielle Gefahren ergeben sich durch:
Fehlende Kennzeichnung oder mangelhafte Verpackung
Unkontrollierten Stoffaustritt (z. B. durch Leckagen)
Chemische Reaktionen bei unsachgemäßer Lagerung
Brand- und Explosionsgefahr
Unzureichende Belüftung in Lagerräumen
Im Werkschutz sind präventive Maßnahmen wie regelmäßige Kontrollgänge, die Überwachung von Temperatur- und Druckverhältnissen sowie der Zugangsschutz zu Gefahrstoffbereichen unerlässlich.
Ein professionelles Sicherheitskonzept im Umgang mit Gefahrgut sollte mindestens folgende Aspekte beinhalten:
Zutrittskontrollen: Nur geschultes Personal darf Zugang zu Gefahrstoffbereichen erhalten.
Videoüberwachung: Zur lückenlosen Überwachung von sensiblen Lagerbereichen.
Brandschutzmaßnahmen: Automatische Löschanlagen, Rauchmelder, Notfallpläne.
Lagerkonzepte: Trennung inkompatibler Stoffe, Kennzeichnung, Belüftung.
Transportkontrollen: Überprüfung von Transportfahrzeugen und Begleitpapieren beim Ein- und Ausgang.
Notfallmanagement: Alarmierungspläne, Evakuierungswege, Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Rettungsdiensten.
Moderne Technik unterstützt Sicherheitsdienste bei der lückenlosen Überwachung und Dokumentation im Gefahrgutbereich. Zum Einsatz kommen etwa:
Digitale Lagerverwaltungssysteme
Sensorik zur Temperatur- und Gasmessung
Mobiles Reporting via App
Drohnen zur Lageerkundung bei Großanlagen
Die Kombination aus qualifiziertem Personal und moderner Technologie erhöht die Effizienz und Reaktionsfähigkeit im Ernstfall.
Unternehmen sind verpflichtet, Gefahrgutereignisse an zuständige Behörden wie das Gewerbeaufsichtsamt oder die Feuerwehr zu melden. Ein funktionierendes Krisenmanagement setzt voraus, dass Sicherheitsdienste mit externen Stellen eng zusammenarbeiten. Dazu gehören:
Erstellung gemeinsamer Notfallpläne
Durchführung von Einsatzübungen
Austausch sicherheitsrelevanter Informationen
Der Werkschutz übernimmt hierbei häufig eine koordinierende Rolle vor Ort.
Der Umgang mit Gefahrengütern erfordert ein Höchstmaß an Fachkompetenz, Sorgfalt und Organisation. Im Werkschutz bedeutet das konkret: kontinuierliche Schulung, präzise Dokumentation, technische Unterstützung und konsequente Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Nur durch ein ganzheitliches Sicherheitskonzept lassen sich Risiken minimieren und rechtliche Vorgaben zuverlässig erfüllen.
Sicherheitsdienste, die sich auf den professionellen Umgang mit Gefahrgut spezialisiert haben, sind unverzichtbare Partner für Industrie, Logistik und Chemieunternehmen. Wer hier auf erfahrene Dienstleister setzt, schafft nicht nur Vertrauen, sondern schützt aktiv Menschen, Umwelt und Werte.